Ahauser nextenliebe e.V. ist beim Amtsgericht Coesfeld unter der Nummer 7576 eingetragen. Der Verein hat am 14. Februar 2020 seine Arbeit aufgenommen. Die Gründung erfolgte aus einer Initiative von Tobit.Software.
Satzung (Stand 28.01.2020)
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Ahauser nextenliebe. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“
Der Sitz des Vereins ist Ahaus. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung durch ideelle und finanzielle Unterstützung der Jugend der Stadt Ahaus, samt aller Stadtteile, sowie anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im Zusammenhang mit der Jugend Ahaus stehen. Unter Jugend werden Personen zwischen 15 und 25 Jahren verstanden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Spenden, Beiträge, sonstige Zuwendungen und weiter erwirtschaftete Überschüsse und Gewinne, sowie deren Weiterleitung zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke dieser Norm.
§3 Digitaler Verein
Der Verein stellt sich komplett digital auf. Dies bedeutet, dass die zentrale Plattform der Kommunikation, der Anträge, Abstimmungen, Beschlüsse, etc. die App bzw. Website des Vereins sein wird. Diese wird auf Basis der Software chayns von Tobit.Software erstellt und betrieben. Auch die Ausschüttung der jeweiligen Zahlungen läuft über chayns, abgewickelt durch das Unternehmen chayns OPM GmbH.
§4 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§5 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.